"Seit 21 Jahren bin ich im Bereich Therapie, Beratung und Coaching tätig,
davon mittlerweile 10 Jahre selbstständig in eigener Praxis.
Ich liebe es neuen Menschen zu begegnen und ihnen als Einzelpersonen
oder im familiären und beruflichen System mit meinen Erfahrungen und
meiner fachlichen Intuition zur Seite zu stehen.
Dabei liegt mein Fokus stets auf der Stärkung ihrer
Gesundheit, Selbstregulation, Ressourcen und Fähigkeiten.
Belastende Erfahrungen werden integriert und der Blick auf das Hier und
Jetzt, sowie die aktive Gestaltung des Kommenden gerichtet.
Jede Begegnung ist auch für mich eine bereichernde und oft lehrreiche
Erfahrung und so sehe ich mich in einem ständigen beruflichen und
persönlichen Lern- und Entwicklungsprozeß.
Ich freue mich darauf, Sie ein Stück Ihres Weges zu begleiten!"
Therapie, Beratung oder Coaching in den Bereichen:
in den Bereichen:
regelmäßige Teilnahme an:
Therapeutische Leistungen sind nach §4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Dieses setzt voraus, dass die Leistungen primär der Diagnostik oder Behandlung krankheitswertiger Störungen oder Krankheiten dienen.
Ggf. ist deshalb zu Beginn der Behandlung eine Diagnosestellung nötig.
Zudem ist es unabdingbar vor jeder psychotherapeutischen Behandlung bestehende Symptome und gesundheitliche Beschwerden mit krankheitswert ärztlich auf organische Ursachen hin untersuchen und ggf. ursächlich behandeln zu lassen.
Liegt bei Ihnen keine behandlungsbedürftige Diagnose nach dem ICD - 10 vor, besteht die Möglichkeit im Beratungs- oder Coachingsetting mit mir zusammenzuarbeiten. Diese Leistungen unterliegen der Umsatzsteuer, und können unter bestimmten Umständen steuerlich geltend gemacht
werden.
Online - Therapie ist unter bestimmten Bedingungen möglich und setzt einen Ersttermin vor Ort, sowie besondere Anforderungen an den technischen Datenschutz voraus.
Onlinetermine für Coaching und Beratung unterliegen keinen Beschränkungen.
Bitte sagen Sie Therapietermine spätestens 24 Std. und Coaching- und Beratungstermine spätestens 48 Std. zuvor ab, wenn Sie verhindert sind, da sonst ein Ausfallhonorar in Höhe von 80% berechnet wird.
Akuter Drogen- und Alkoholmissbrauch schließen eine Behandlung aus.